Für Sonstige / Ausnahmen

Weitere Ausnahmegenehmigungen können nur sehr selten erteilt werden. Dies ist z.B. möglich für die private Pflege von Familienangehörigen, für Personen, die gesundheitsbedingt nicht den ÖPNV nutzen können oder für Beschäftigte, die nachweislich auf den Pkw angewiesen sind.

Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.