Für Personen mit Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte Personen mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis dürfen gebührenfrei innerhalb der Zone parken, müssen also keinen Parkschein kaufen. Dies gilt zeitlich uneingeschränkt, also auch da, wo eine zugelassene Höchstparkdauer angeordnet worden ist.

Mobilitätseingeschränkten Berufspendlern kann eine Ausnahmegenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden, wenn durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann, dass aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist. Siehe Sonstige Gruppen

Für die Ausnahmen gibt es enge Vorgaben von der Senatsverwaltung, von denen nicht abgewichen werden darf.