Warum Parkzonen

Der Bezirk verfolgt mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung verschiedene Ziele:

Verfügbarkeit des Parkraums:
Durch Parkraumbewirtschaftung steigt die Verfügbarkeit von freien Parkständen nach Untersuchungen in anderen Berliner Bezirken um ca. 20 %.

Privates Parkangebot:
Bessere Ausnutzung des privaten Parkangebots (Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen), sowohl durch Bewohnende als auch durch Gebietsfremde.

Reduzierung des Kfz-Verkehrs:
Die Reduzierung des Kfz-Verkehrs und seiner negativen Auswirkungen ist ein stadtweites Ziel und im Mobilitätsgesetz und in den Stadtentwicklungsplänen verankert. Die Erhebung von Parkgebühren ist eine Maßnahme zur Erreichung des Ziels.

Gefährliches Falschparken:
Durch die regelmäßige Bestreifung durch Kontrollpersonal in den Parkzonen wird die Zahl der falschparkenden Fahrzeuge reduziert. Das ist besonders wichtig an Feuerwehrzufahrten, an Kreuzungen, an Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, auf Radwegen und Radstreifen.

Luftreinhaltung, Verringerung der Lärmbelastung.
Die Parkraumbewirtschaftung beruht auf den Regeln und Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Maßnahmen verkehrlich begründet sein müssen. Voraussetzung ist also, dass die Bewirtschaftung die Verkehrsverhältnisse verbessert (Parkchancen, Sicherheit, Lärm u.a.). Eine Bewirtschaftung, die mit dem alleinigen oder überwiegenden Ziel der Einnahmenerhöhung eingeführt würde, wäre rechtsfehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk beschlossen, vgl. Drucksache DS/0893/V. Die BVV ist die gewählte Volksvertretung auf bezirklicher Ebene.