Warum Parkzonen
Der Bezirk verfolgt mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung verschiedene Ziele: Verfügbarkeit des Parkraums: Privates Parkangebot: Reduzierung des Kfz-Verkehrs: Gefährliches Falschparken: Luftreinhaltung, Verringerung der Lärmbelastung. Die Parkraumbewirtschaftung beruht auf den Regeln und Vorgaben aus dem Straßenverkehrsrecht. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Maßnahmen verkehrlich begründet sein müssen. Voraussetzung ist also, dass die Bewirtschaftung die Verkehrsverhältnisse verbessert (Parkchancen, Sicherheit, Lärm u.a.). Eine Bewirtschaftung, die mit dem alleinigen oder überwiegenden Ziel der Einnahmenerhöhung eingeführt würde, wäre rechtsfehlerhaft und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg hat die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im ganzen Bezirk beschlossen, vgl. Drucksache 8703. Die BVV ist die gewählte Volksvertretung auf bezirklicher Ebene. |